Schwerpunkte:
- Gewerbetreibende
- Selbständige
- Existenzgründer
- Arbeitnehmer
- Rentner
- Vermietung
- Verpachtung
Aktuelles aus Ihrer Steuerberaterkanzlei in der Wedemark
Nachbarschaftliche Alterspflege als gewerbliche Tätigkeit oder als Anstellung
Wurde mit dem Nachbarn eine Vereinbarung getroffen und es werden hauswirtschaftliche oder pflegerische Dienstleistungen erledigt, dann kann eine gewerbl. Tätigkeit im Sinne des EStG vorliegen, auch wenn der Leistende nur für einen einzigen Auftraggeber tätig wird. Folge: der Pflegende muss eine Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen.
Unter welchen Voraussetzungen es vielleicht sinnvoller ist eine Haushaltskraft einzustellen, ob im Minijob oder im sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis muss im Einzelfall geprüft werden um die die Vor-und Nachteile jeweils abzuwägen, denn es kommt auf den Einzelfall an.